Inhaltsstoffe von Liquids

by Evangelos 1. Februar 2018

Wenn einmal mehr in den Medien negativ über E-Zigaretten und Liquids berichtet wird, dann im gleichen Zuge auch darüber, dass angeblich niemand so genau wüsste, was da eigentlich genau drin sei. Die Antwort darauf können erfahrene Dampfer im Schlaf aufsagen: PG, VG, Nikotin, destilliertes Wasser und Aromastoffe. Gar nicht mal so kompliziert, oder? Wer es genauer wissen möchte, der findet im folgenden Artikel eine genauere Beschreibung der verschiedenen Inhaltsstoffe!

Inhaltsverzeichnis

1. Propylenglykol
2. Pflanzliches Glycerin
3. Nikotin
4. Destilliertes Wasser
5. Aromastoffe
6. Fazit

1. Propylenglycol (1,2-Propandiol)

Bei Propylenglycol handelt es sich um einen in der Europäischen Union zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff (E 1520) und wird kurz und knapp mit PG abgekürzt. Dieser farb- und nahezu geruchlose Stoff gehört mit zu den wesentlichen Bestandteilen aller Liquids, da er als Geschmacksträger dient. Je höher also der PG-Anteil, desto intensiver der Geschmack. PG wird jedoch nicht nur in Liquids für E-Zigaretten verwendet, sondern auch in zahlreichen anderen Artikeln des täglichen Bedarfs. So finden wir Propylenglycol beispielsweise in Zahnpasta, Deodorants, Hautcremes und weiteren Pflege- und Hygieneartikeln. Darüber hinaus darf es auch als Trägerlösungsmittel für Farbstoffe, Emulgatoren und Enzyme und Antioxidationsmittel verwendet werden. PG wird infolge einer chemischen Reaktion aus Propylenoxid gewonnen und gilt als unbedenklich.

2. Pflanzliches Glyzcerin

Beim pflanzlichen Glycerin (engl. Vegetable Glycerine, daher auch die Abkürzung VG) handelt es sich ebenfalls um einen in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff (E 422) und stellt die einfachste Form dreiwertigen Alkohols dar. Verwendung findet der Zuckeralkohol es in erster Linie in Feuchthaltemitteln wie Cremes und Salben. Daneben ist es auch in einigen Lebensmitteln wie z. B. Kaugummis enthalten. Als Feuchtemittel kommt es auch bei Tabakprodukten zum Einsatz. Bei Zimmertemperatur ist VG eine farblose, etwas süßlich schmeckende und geruchlose Flüssigkeit, die aus Propylen gewonnen wird.

3. Nikotin

Nikotin zählt zu den Alkaloiden und kommt in der Natur hauptsächlich in Tabakpflanzen vor. Bei Zimmertemperatur ist Nikotin eine farblose Flüssigkeit von öliger Konsistenz, die sich bei Kontakt mit der Luft schnell braun verfärbt. Bei Nikotin handelt es sich um ein Nervengift, dass in hoher Konzentration (hier wird 1 mg pro kg Körpergewicht angenommen) tödlich sein kann. In einer im Jahr 2003 veröffentlichten Studie von Ernest Groman und Prof. Karl Fagerström konnte jedoch festgestellt werden, dass Nikotin weder das geistige noch das motorische Leistungsvermögen negativ beeinflusse. Zudem führe der Konsum nicht zu einem Herzinfarkt und sei auch nicht krebserregend. Dafür macht Nikotin sehr schnell abhängig. Unser Körper ist dazu in der Lage, Nikotin schnell wieder abzubauen. Auch ist es nahezu unmöglich, sich allein durch Dampfen eine Überdosis zuzuführen. Dennoch sollte der Kontakt mit der Haut vermieden werden, da Nikotin auch auf diesem Wege vom Körper aufgenommen werden kann (siehe Nikotinpflaster). Es ist jedoch unbedenklich, wenn beim Dampfen versehentlich ein paar Tropfen in den Mund gelangen.

4. Destilliertes Wasser

Destilliertes Wasser ist in einigen Liquids in sehr geringen Mengen enthalten. Es handelt sich dabei um besonders reines Wasser, das weitestgehend frei von organischen Stoffen, Salzen und Mikroorganismen ist. Wird destilliertes Wasser Liquid beigemengt, wird es dünnflüssiger. Bei manchen Verdampfern lassen sich so Probleme mit dem sonst zu langsamen Nachfluss von Liquid beheben.

5. Aromen

Aromen bilden jenen Bestandteil von Liquids, die dem Ganzen seinen Geschmack verleihen. Auf dem Markt für E-Zigaretten und Liquids finden sich unzählige verschiedene Aromen, die wie bei vielen Lebensmitteln dem Endprodukt künstlich zugesetzt werden. Zwar ist die Verwendung von Aromen unbedenklich, wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich auf den Seiten der Europäischen Union eine Liste mit den in Europa zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen ansehen.

6. Fazit: Keine bedenklichen Inhaltsstoffe

Liquids für E-Zigaretten halten also im Grunde keinerlei Überraschung bereit. Sämtliche der darin enthalten Stoffe sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und stellen nach dem derzeitig Erkenntnisstand der Wissenschaft keine ernsthafte Gefahr für unsere Gesundheit dar. Dennoch sollte sowohl Liquid als auch sämtliche Bestandteile davon, sofern sie zum Zwecke des Selbermischens separat erworben werden, stets von seriösen Herstellern stammen.

Fotoquelle: Fotolia / Datei: #166664222 | Urheber: Ulf

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