Darf ich auf dem Bahnsteig dampfen?

by Evangelos 2. März 2018

Wenn es um ein Rauchverbot geht, wir die E-Zigarette häufig unabhängig der technischen Unterschiede zur normalen Zigarette einfach miteingeschlossen. Sehr fortschrittlich und Benutzerfreundlich ist das nicht und trotz des immer größer werdenden öffentlichen Interesse am Thema E-Zigarette scheuen sich die Verantwortlichen vor Änderungen.


Zivilrechtlich liegt die Verantwortung hierfür bei den jeweiligen Haus- bzw. Privateigentümern. Im Falle von Bahnhöfen ist das die Deutsche Bahn. Aus deren Hausordnung lässt sich entnehmen, dass auch hier die E-Zigarette in das allgemeine Rauchverbot eingeschlossen wird.

„Herzlich willkommen in unserem Bahnhof!
 Wir möchten, dass sich alle unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Deswegen sind in
 unseren Bahnhöfen und auf unseren Vorplätzen folgende Regeln zu beachten:
 Nicht gestattet ist …
 Rauchen sowie die Benutzung elektrischer
 Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten
 Raucherbereiche“
 Quelle: Deutsche Bahn

Natürlich gibt es auch Ausnahmen doch es scheint als ob die E-Zigarette der deutschen Bahn offenbar ein Dorn im Auge wäre. Die gelben Quadrate, in denen sich die Raucher auf Bahnsteigen tummeln, sind schon seit ihrer Einführung Inhalt vieler heftiger Diskussionen. Kritiker argumentieren, dass die gelben Quadrate oft an den Anfängen der Bahnsteige platziert sind. So müsse man als Nichtraucher trotzdem durch einen verrauchten Bereich um zum Zug zu gelangen. Wir raten von Diskussionen mit dem Bahnpersonal ab, da diese meistens nicht von Erfolg gekrönt sind und schlimmstenfalls zum Hausverbot führen.

Private Unternehmen

Natürlich gehören nicht alle Bahnhöfe und Züge in Deutschland automatisch der Deutschen Bahn. Viele regionale Stecken werden von Privatunternehmen betrieben. Hier ändert sich also auch sie Sachlage. Doch was sich erstmal gut anhört kann schnell in Arbeit ausarten, denn auch hier sollte sich zunächst vergewissert werden, ob das Dampfen an den jeweiligen Bahnhöfen und Zügen gestattet ist. Das Problem hierbei ist denkbar einfach: Man erkennt natürlich nicht auf den ersten Blick ob es sich um ein Privatunternehmen handelt. Sollte man also längere Strecken bewältigen, muss man bei jedem Halt und bei jedem Umstieg erst in Erfahrung bringen, ob das Dampfen erlaubt ist. Angesichts dieser Tatsache, empfiehlt es sich während der Zugfahrt einfach auf den Genuss einer E-Zigarette zu verzichten.

Bahnfahren mit der E-Zigarette

Für das Rauchen in der Bahn gilt ähnliches wie auf dem Bahnsteig. Auch hier gilt das Rauchverbot für E-Zigaretten. Wer Glück hat, erwischt vielleicht einen netten Reisebegleiter, der Verständnis zeigt, doch darauf verlassen, sollte man sich nicht. Hinzu kommt das Problem, das man nicht vom Regionalanbieter oder den jeweiligen ÖPNV auf die Deutsche Bahn schließen kann. Bahnhöfe, die nicht der Deutschen Bahn gehören, haben ihre eigenen Hausordnungen, in denen E-Zigaretten durchaus erlaubt sein können. Das selbe gilt für private Regionalbahnen. Wer also keine Lust auf Erklärungen und Diskussionen mit dem Personal hat, der dampft in den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten oder lässt die E-Zigarette im Bahnhof und während der Fahrt ausgeschaltet.

 

Fotoquelle: Fotolia / #137465732 | Urheber: akino84

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